Tätowierung und Minderjährige

Minderjährige benötigen immer die Einverständniserklärung der Eltern

Tattoos sind in und viele Minderjährige wünschen sich nichts mehr als ein Tattoo. Sei sind cool und man kann sich mit einer Tätowierung als Minderjähriger gut von der Masse abheben, sie ist Selbstdarstellung und für manche auch ein Symbol für maximales Erwachsensein.

Minderjährige, die unbedingt ein Tattoo haben wollen, müssen stets daran denken, eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit zum Tätowiertermin zu bringen. Dazu am Besten auch eine Kopie des Personalausweises. Noch besser ist es jedoch, wenn deine Eltern zum Vorgespräch mit zu Tätowierer kommen. Sie können sich dann ein Bild von der Qualität, über das Motiv und die Risiken machen und sind dann häufig schon beruhigt. Das ist übrigens auch für den Tätowierer besser, denn er weiß in diesem Fall, dass die Tätowierung tatsächlich von deinen Eltern genehmigt wurde und kann sich ein Bild von deinem Umfeld machen.. Anderenfalls macht sich der Tätowierer strafbar, wenn er bei einem minderjährigen Junge  oder einem minderjährigen Mädchen ein Tattoo sticht.

Ist nicht eindeutig zu erkennen, ob man als junger Mensch bereits volljährig ist, so sollte man zur Sicherheit seinen Ausweis mit zum Termin nehmen. Der Tätowierer kann sich so davon überzeugen, dass man über 18 Jahre ist.

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