AGB – Tattoo-Culex

Studio Tattoo-Culex
Stand 18.11.2021

Inhaltsverzeichnis Tattoostudio Tattoo-Culex

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tattoo-Culex 
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen 
§ 3 Preise 
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden 
§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Tätowierers 
§ 6 Nachstechen 
§ 7 Gutscheine 
§ 8 Haftungsausschluss 
§ 9 Sonstiges 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tattoo-Culex

§ 1 Geltungsbereich: Tattoostudio Tattoo-Culex

Allen Aufträgen, Gutscheinen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Tattoo-Culex dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. 

§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen mit dem Tattoostudio Tattoo-Culex bzw. dem Tätowierer

(1) Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo/Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem Tätowierer von Tattoo-Culex oder Gasttatowierern vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution zur Reservierung fällig, deren Höhe der Tätowierer oder das Tattoostudio u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird bei Fertigstellung der Arbeit, selbstverständlich mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet.

(2) Eine Auszahlung der Terminvereinbarung ist nur möglich, wenn
a) der Kunde gegenüber dem Studio oder Tätowierer alle seine noch offenen Termine mindestens 3 Werktage vor dem nächsten fälligen Termin schriftlich – z.B. per E-Mail – abgesagt und damit dem Tattoostudio die Chance zur Vergabe des Termins an andere Kunden zumindest ermöglicht hat
b) eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat (z.B. Pandemisches-Lockdown, Attest wegen Krankheit, …), oder
c) der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

(3) Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin persönlich oder telefonisch möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.

(4) Die Terminkaution verfällt, d.h. sie wird also vom Tätowierer ohne Gegenleistung einbehalten, insofern der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per E-Mail (siehe E-Mail-Adresse des Tätowierers auf der Terminvereinbarung oder Kontaktformular) abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine automatisch. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin und ein später vereinbartes Nachstechen wird kostenpflichtig.

§ 3 Preise bei Tattoo-Culex

(1) Das Studio bietet je nach Arbeit (Tattoo/Piercing) entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Stunden/Sitzung) an. Die Art der Abrechnung wird vor dem Tattoo mit dem Tätowierer vereinbart, ist nichts vereinbart so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.

(2) Festpreise sind sowohl für den Kunden, als auch den Tätowierer bindend. Bei Preisen nach Aufwand wird je Sitzung gezahlt und die tatsächliche Tätowierzeit anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.

(3) Ein Tagessessionangebot beläuft sich auf maximal 7 Stunden und wird durch die Bereitschaft/Tattoofähigkeit des Kunden limitiert – z.B. wenn die Sitzung aufgrund des Schmerzempfinden abgebrochen werden muss. Jede weitere Stunde muss zum vereinbarten Stundenpreis nachbezahlt werden. Das Nachstechen eines Tagessessiontattoos ist nicht inklusive.

(4) Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, fließt die Erstellung der Vorlage sowie der Schablone (Stencil) mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein, da diese Leistung zur Tätowierung zugehörig ist.

(5) Wünscht der Kunde Änderung an einer zuvor vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis vereinbart, so steht es dem Tätowierer oder Tattoostudio frei, einen neuen Preis hierfür festzulegen, da der Aufwand variieren kann. Dem Kunden steht es dann selbstverständlich frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist auch in diesem Fall möglich, wenn dies mind. 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich erfolgt (siehe § 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen).

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden im Tattoostudio Tattoo-Culex

(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Tattoo-Termin in einem Zustand erscheint, der den Eingriff für den Tätowierer vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:

(1) a. Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel (Drogen) mindestens 24 Stunden vor dem Termin.

(1) b. Keine nicht mit dem Tätowierer im Vorfeld abgestimmte Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamente, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.

(1) c. Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Tätowierer abgesprochen war.

(1) d. Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).

(1) e. Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck oder sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln.

(1) f. Der Kunde erscheint in einem für den Tätowierer zumutbaren hygienischen Zustand.

(1) g. Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Tattoo-Termins ihr Kind.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer vor einem Termin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).

(3) Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Tätowierer eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. bei Schriften und Zahlen, Position und Ausrichtung, Gleichmäßigkeit, Relation zu anderen Körperteilen (mittig, senkrecht, parallel, …), …). Für den Inhalt und Übersetzungen sowie deren grammatikalisch korrekten Ausarbeitung ist der Kunde verantwortlich (z.B. Chinesische Schriftzeichen). Evtl. Änderungswünsche oder Korrekturmaßnahmen bzw. Fehler teilt der Kunde dem Tätowierer vor Beginn der Tätowierung mit. Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.

Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Tätowierer die genaue Positionierung beim Kunden an. Der Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Tätowierer evtl. Änderungswünsche vor dem Eingriff mit. Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.

(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Tätowierers vor und während des Eingriffes. Nur dann kann der Tätowierer gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt und das gewünschte Ergebnis zufriedenstellend gefertigt wird.

(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ab. In dieser Einwilligung akzeptiert der Kunde auch die AGB in der jeweils gültigen Fassung.

(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Tattoo-Termins bei Tattoo-Culex seine Pflichten wie oben beschrieben nicht ordnungsgemäß, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er eigenständig zu vertreten hat.

(7) Der Tätowierer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.

(8) Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell individuell angefertigten Entwurfs.

Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Tätowierer überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.

Zudem hat der Tätowierer oder das Tattoostudio Tattoo-Culex stets das Recht, den Entwurf in veränderter oder unveränderter Form an weitere Kunden als Tätowierung aufzutragen und weiter zu Veräußern. I.d.R. werden die Arbeiten zumindest auf individuelle Anforderungen und/oder Wünsche angepasst.

§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Tätowierers

(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.

(2) Das Studio sowie der Tätowierer können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:

a. Es handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll.

b. Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).

c. Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studio-Inhabers oder Tätowierers.

(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Tätowierer.

(4) Willigt der Kunden in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Tätowierer oder das Studio ein, so haben sowohl der Tätowierer als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen), so teilt er dies dem Tätowierer bzw. Studio bei Erstellung des Fotos mit. Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht mit abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.

§ 6 Nachstechen

(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, binnen 6 Monaten nach Fertigstellung einer Tätowierung (Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. Ausgenommen sind Hand- und Fingertattoos und Tattoos die innerhalb eines Tagessessionangebotes gestochen worden sind.

(2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.

§ 7 Gutscheine

(1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio oder über den Online-Shop.

(2) Gutscheine sind übertragbar.

(3) Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.

(4) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen abgelehnt wird.

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder bei erheblichen Problemen einen Dermatologen aufzusuchen.

(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden. Weder Studio noch Tätowierer haften für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Tätowierer herbeigeführt.

§ 9 Sonstiges

(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

(2) Der Gerichtsstand ist Alsdorf.

(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. Tätowierer und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.